Das Recht vom Betreiber den Zugang zu den Daten der Person, die sie betreffen, nach Artikel 15 zu verlangen:
Die betroffene Person ist berechtigt vom Betreiber die Bestätigung darüber zu erhalten, ob die Personendaten verarbeitet werden, die sie betreffen, und wenn es der Fall ist, hat sie das Recht den Zugang zu solchen Personendaten zu erhalten und folgende Informantionen zu erhalten:
- Zweck der Bearbeitung;
- Kategorie der betroffenen Personendaten;
- Empfänger oder Kategorie der Empfänger, den die Personendaten zur Verfügung gestellt wurden oder werden, insbesondere die Empfänger in den dritten Ländern oder interantionale Organisationen;
- wenn es möglich ist, die vorausgesetzte Dauer der Datenaufechterehaltung, oder falls es nicht möglich ist, die Kriterien zu ihrer Bestimmung;
- Vorhandensein des Rechts vom Betreiber die Korrektur der Personendaten der betroffenen Person oder ihre Löschung oder Beschränkung ihrer Bearbeitung zu verlangen, oder des Rechts gegen solche Bearbeitung einzuwenden;
- das Recht die Beschwerde an das Aufsichtsorgan zu erheben;
- falls die Personendaten nicht von der betroffenen Person erworben wurden, jegliche zugängliche Informationen bezüglich ihrer Quelle;
- Vorhandensein der automatisierten Entscheidung inklusive der Profilierung des genannten Artikels 22 Abs. 1 und 4 und in solchen Fällen mindestens sinnvolle Informationen zum angewandten Verfahren, wie auch zur Bedeutung und zu den vermutlichen Auswirkungen solcher Bearbeitung für die betroffene Person.
Wenn die Personendaten in dritte Länder oder an internationale Organisation übertragen werden, hat die betroffene Person das Recht über angemessene Garantie bezüglich der Übertragung nach Artikel 46 der Verordnung informiert zu sein.
Der Betreiber stellt eine Kopie der Personendaten, die bearbeitet werden, zur Verfügung. Für jegliche weitere Kopien, die von der betroffenen Person beantragt werden, kann der Betreiber angemessene Gebühr verlangen, die den Administrationskosten entspricht. Falls die betroffene Person den Antrag elektronisch gestellt hat, werden die Informationen in üblicher elektronischer Form zur Verfügung gestellt, soweit die betroffene Person keine andere Form verlangt hat. Das Recht eine Kopie zu erhalten kann keine negative Folgen auf die Rechte und Freiheiten der Dritten haben.
Das Recht auf Korrektur der Personendaten nach Artikel 16:
Die betroffene Person ist berechtigt vom Betreiber ohne weitere Verschiebung falsche Daten, die sie betreffen, korrigieren zu lassen. In Bezug auf den Zweck der Bearbeitung hat die betroffene Person das Recht auf die Ergänzung der unvollständigen Personendaten und das auch mittels der ergänzenden Erklärung.
Das Recht auf die Löschung (Recht auf „das Vergessen“) nach Artikel 17:
Die betroffene Person hat auch das Recht beim Betreiber ohne unnötigen Verzug das Löschen der Personendaten, die sie betreffen zu verlangen, und der Betreiber ist verpflichtet ohne unnötigen Verzug die Personendaten zu löschen, wenn einer der folgenden Gründe erfüllt ist:
- die Personendaten sind nicht mehr notwendig für die Zwecke, für die sie erworben oder anderweitig bearbeitet wurden;
- die betroffene Person hebt die Zustimmung, aufgrund deren die Bearbeitung stattfindet auf, gem. Artikel 6 Abs. 1 a) oder gem. Artikel 9 Abs. 2 a) der Verordnung, und falls keine andere Rechtsgrundlage für die Bearbeitung besteht;
- die betroffene Person wendet gegen die Bearbeitung nach Artikel 21 Abs. 1 der Verordnung ein und keine legitime Gründe für die Bearbeitung überwiegen oder die betroffene Person wendet gegen die Bearbeitung nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung ein;
- die Personendaten wurden unrechtmäßig bearbeitet;
- die Personendaten sind zu löschen, damit die gesetzliche Verfplichtung gem. des Gesetzes der Union oder des Rechts eines Mitgliedsstaates dem der Betreiber unterliegt erfüllt wird;
- die Personendaten wurden im Zusammenhang mit dem Angebot der Dienstleistungen einer Informationsgesellschaft nach Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung erworben;
Wenn der Betreiber die Personendaten veröffentlicht hat und wenn er verpflichtet ist die Personendaten zu löschen, im Hinblick auf die zugängliche Technologie und Kosten für die Ausübung der Maßnahmen unternimmt er angemessene Maßnahmen inklusive technische Maßnahmen um die Betreiber zu informieren, die die Bearbeitung der Personendaten durchführen, dass die betroffene Person von ihnen die Löschung aller Hinweise auf diese Personendaten, ihre Kopien oder Gegenschriften verlangt.
Das Recht auf die Löschung wird nicht geltend gemacht, soweit die Bearbeitung für folgende Zwecke benötigt wird:
- für Ausübung des Rechts auf die Redefreiheit und auf die Informationen;
- für die Erfüllung der geseztlichen Pflicht, die die Bearbeitung gemäß des Rechts der Union oder des Mitgliedsstaates dem der Betreiber unterliegt erlangt, oder für die Erfüllung der im öffentlichen Interesse realisierter Aufgabe oder bei der Ausübung der dem Betreiber delegierten öffentlichen Gewalt;
- aus den Gründen des öffentlichen Interessens im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Übereinstimmung mit dem Artikel 9 Abs. 2 h) und i), wie auch mit Artikel 9 Abs. 3 der Verordnung;
- zwecks Archivierung im öffentlichen Interesse, zwecks wissenschlaftlicher oder historischer Forschung oder für statistische Zwecke nach Artikel 89 Abs. 1 der Verordnung, soweit es offensichtlich ist, dass das oben genanntes Recht die Zielerreichung solcher Bearbeitung abwürgen oder in grober Weise erschweren wird, oder
- für die Bezeigung, Geltendmachung oder Verteidigung der Rechtsansprüche.
Das Recht auf die Beschränkung der Bearbeitung nach Artikel 18:
Die betroffene Person ist berechtigt vom Betreiber die Bearbeitung zu beschränken, soweit es um einen der folgenden Fälle geht:
- die betroffene Person ficht die Richtigkeit der Personendaten an, und das während der Zeit, in der dem Betreiber ermöglicht wurde die Richtigkeit der Personendaten zu überprüfen;
- die Bearbeitung ist gesetzwidrig und die betroffene Person wendet gegen die Löschung der Personendaten ein und verlangt stattdessen die Beschränkung ihrer Anwendung;
- der Betreiber braucht die Personendaten zwecks Bearbeitung nicht mehr, aber die betroffene Person braucht diese um die Rechtsansprüche geltend zu machen oder zu verteidigen;
- die betroffene Person hat gegen die Bearbeitung nach Artikel 21 Abs. 1 der Verordnung eingewendet und das bis zur Überprüfung, ob die berechtigten Gründe seitens des Betreibers über die berechtigten Gründe der betroffenen Person überwiegen.
Wenn die Bearbeitung in Übereinstimmung mit dem oben Beschränkten beschränkt wurde, werden solche Personendaten mit der Ausnahme der Aufechterhaltung nur mit der Zustimmung der betroffenen Person oder für die Bezeigung, Geltendmachung oder Verteidigung der Rechtsansprüche, oder für den Schutz der Rechte einer anderen natürlichen Person oder Rechtsperson, oder aus den Gründen des wichtigen öffentlichen Interessens der Union oder des Mitgliedstaates bearbeitet.
Die betroffene Person, die die Beschränkung der Bearbeitung in Übereinstimmung mit oben genannten Tatsachen erreicht hat, wird durch den Betreiber bevor die Beschränkung der Bearbeitung gelöscht wird informiert.
Das Recht auf die Übertragbarkeit der Daten nach Artikel 20:
Die berechtigte Person ist berechtigt die Personendaten, die sie betreffen und die sie dem Betreiber zur Verfügung gestellt hat, in einem strukturierten, laufend verwendeten und maschinell lesbaren Format zu erwerben und sie ist berechtigt diese Daten an einen weiteren Betreiber zu übertragen ohne Hinderung seitens des Betreibers, dem die Daten zur Verfügung gestellt wurden, wenn: a) die Bearbeitung auf der Zustimmung nach Artikel 6 Abs. 1 a) oder nach Artikel 9 Abs. 2 a) der Verordnung basiert, oder auf dem Vertrag nach Artikel 6 Abs. 1 b) der Verordnung, und b) wenn die Bearbeitung mit automatisierten Mitteln durchgeführt wird.
Die betroffene Person hat bei der Geltendmachung ihres Rechtes auf die Übertragbarkeit das Recht auf die Übertragung der Personendaten direkt von einem Betreiber an den nächsten Betreiber, soweit es technisch möglich ist.
Durch die Geltendmachung des Rechts bleibt der Artikel 17 der Verordnung unberührt. Das genannte Recht bezieht sich nicht auf die zur Erfüllung der Aufgabe benötigte Bearbeitung, die im öffentlichen Interesse oder bei der Ausübung der dem Betreiber delegierten öffentlichen Gewalt realisiert wurde. Das Recht auf die Übertragbarkeit der Daten darf keine negativen Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der Dritten haben.
Das Recht gegen die Bearbeitung einzuwenden, inklusive Einwendung gegen die Profilierung (falls durchgeführt wird) nach Artikel 21:
Die betroffene Person hat das Recht jederzeit aus den Gründen, die ihre konkrete Situation betreffen, gegen die Bearbeitung der Personendaten einzuwenden, die sie betreffen, die aufgrund des Artikels 6 Abs. 1 e) oder f) der Verordnung durchgeführt wird, inklusive Einwendung gegen die auf den genannten Bestimmungen basierten Profilierung.
Der Betreiber darf die Personendaten nicht weiterbearbeiten, soweit er die dringend notwendigen berechtigten Gründe für die Bearbeitung, die über die Interesse, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Gründe für die Ausweisung, Geltendmachung oder Verteidigung der Rechstansprüche nicht ausweist. Wenn die Personendaten zwecks direktes Marketings bearbeitet werden, die betroffene Person ist berechtigt jederzeit gegen die Bearbeitung der Personendaten, die sie betreffen, zwecks solches Marktetings, inklusive der Profilierung im Umfang, in dem sie mit diesem direkten Marketing zusammenhängt einzuwenden. Falls die betroffene Person gegen die Bearbeitung zwecks direktes Marketings einwendet, die Personendaten dürfen für solche Zwecke nicht mehr bearbeitet werden.
Im Zusammenhang mit der Anwendung der Dienstleistungen einer Informationsgesellschaft und ohne Rücksicht auf die Richtlinie 2002/58/ES kann die betroffene Person ihr Recht über automatisierte Mittel mit der Anwendung der technischen Spezifikationen geltend machen. Wenn die Personendaten zwecks einer wissenschaftlichen oder historischen Forschung oder für die statistischen Zwecke nach Artikel 89 Abs. 1 der Verordnung bearbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht aus den Gründen, die ihre konkrete Situation betreffen, gegen die Bearbeitung der Personendaten einzuwenden, mit Ausnahme der Fälle, wenn die Bearbeitung zwecks dringend notwendige Erfüllung der Aufgabe aus den Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich ist.
Das Recht eine Beschwerde an das Aufsichtsorgan zu erheben:
Unter Aufsichtsorgan, dem die betroffene Person in den begründeten Fällen ihre Beschwerde adressiert, wird das Amt für den Personendatenschutz der Slowakischen Republik verstanden.
Das Recht die Zustimmung mit der Bearbeitung zu widerrufen:
Im Falle, das die Rechtsgrundlage der Bearbeitung der Personendaten die Zustimmung der betroffenen Person ist, ist die betroffene Person berechtigt jederzeit ihre Zustimmung zu widerrufen, ohne dass es den Einfluss auf die Gesetzlichkeit der Bearbeitung hätte, die auf der vor der Widerrufung erteilten Zustimmung begründet wurde.
Das Recht die Zustimmung jederzeit zu widerrufen, und das auch vor dem Ablauf der Frist, für die diese Zustimmung erteilt wurde, kann die betroffene Person auf folgende Weise geltend machen:
- per Email an die Adresse: ochranaudajov@sk-cont.sk
- telefonisch unter Nummer +421352901130, oder
- durch den Versand des schriftlichen Antrags an die Adresse des Sitzes des Betreibers mit der Angabe des Textes „GDPR – odvolanie súhlasu / Widerrufung der Zustimmung“ auf dem Umschlag.